Von nun an ist die Zucht von Hunden mit kurzen Nasen in den Niederlanden verboten, wie die niederländische Regierung per Gesetz beschlossen hat. Damit soll Tierquälerei in Zukunft verhindert werden. Kein Hund soll aufgrund von Rassestandards unter Atemproblemen leiden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Hunde mit einer Schnauze, die weniger als 1⁄3 des Kopfes ausmacht, nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Dazu wird ein Ampelsystem eingeführt, anhand dessen eine Zuchteignung des Hundes bestimmt wird. Alle Hunde mit einer Schnauzenlänge mit weniger als 1⁄3 des Schädels fallen unter „rot“. Diese Hunde sind ohne Ausnahme von der Zucht ausgeschlossen. Sogenannte „orange“ Hunde, mit einer Schnauzenlänge zwischen 1⁄3 und 1⁄2 des Kopfes, unterliegen einer Übergangsregelung. Sie dürfen nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie alle anderen Zuchtkriterien erfüllen. Hunde, deren Schnauze mindestens die Hälfte des Schädels ausmacht, sind weiterhin zur Zucht zugelassen.

Dies sind von dem Gesetz betroffene Rassen:

  • Affenpinscher
  • Boston Terrier
  • Pomeranian
  • Englische Bulldogge
  • Französische Bulldogge
  • Belgischer Griffon
  • Brüssler Griffon
  • Japan Chin
  • Mops
  • Pekingese
  • Brabanter Griffon
  • Shih Tzu
  • Bordeaux Dogge
  • Boxer
  • Bullmastiff
  • Cavalier King Charles Spaniel
  • Chihuahua
  • Lhasa Apso
  • Mastiff
  • Mastino Napolitano
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Yorkshire Terrier

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